beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass bei Veranstaltungen der örtlichen Vereine oder sonstigen Institutionen der Gemeinde Unterdießen oft Absperrmaßnahmen und Sicherheitswachen notwendig sind. Diese sind gem. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Unterdießen kostenpflichtig. Er schlägt vor, dass bei Absperrmaßnahmen und Sicherheitswachen aufgrund von Veranstaltungen der örtlichen Vereine oder sonstigen Institutionen der Gemeinde Unterdießen auf einen Kostenersatz verzichtet werden soll, sofern der gemeinnützige Zweck der Veranstaltung im Vordergrund steht.


Beschluss:

 

Bei Absperrmaßnahmen und Sicherheitswachen aufgrund von Veranstaltungen der örtlichen Vereine und sonstigen Institutionen der Gemeinde Unterdießen wird auf einen Kostenersatz gemäß § 1 Abs.1 und Abs. 2 der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Unterdießen verzichtet sofern der gemeinnützige Zweck der Veranstaltung im Vordergrund steht.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen