beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass aufgrund einer Prüfungsfeststellung der Rechnungsprüfung die Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ zur Feuerwehr-Kostensatzung an die aktuellen Pauschalsätze angepasst werden soll. Darüber hinaus muss das neue Feuerwehr-Fahrzeug der Feuerwehr Seestall (MLF) neu aufgenommen werden. Der Schlauchwagen wird herausgenommen, da er nie zum Einsatz kommt.

Weiterhin ist die Feuerwehr-Kostensatzung dem amtlichen Muster des Innenministeriums (Anlage 7 VollzBekBayFwG), das durch den Arbeitskreis der Verbände, dem u.a. der BayGT angehört, ergänzt wurde, anzupassen. Diese Ergänzungen dienen dazu, den Adressaten, also den Bürgern, den Satzungstext verständlich zu machen. So führt § 1 Abs. 1 Satz 1 des Musters der Verbände – wie in der Vergangenheit – beispielhaft die Pflichtleistungen der Feuerwehren auf, für die Kostenersatz verlangt werden kann. Diese Ergänzung wurde mit dem Innenministerium abgestimmt.

Es liegt dem Gemeinderat der Entwurf der Feuerwehr-Kostensatzung mit der Anlage „Verzeich-nis der Pauschalsätze“ vom 29.01.2015 vor.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren einschließlich der Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ gemäß dem vorliegenden Muster vom 29.01.2015.

Die Satzung und die Anlage sind Bestandteil des Beschlusses und werden dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Ölschadenanhänger der FFLeeder existiert nicht mehr und kann ebenfalls gestrichen werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen