Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die generelle Notwendigkeit der Beauftragung eines Schall- und Schattenwurfgutachtens. Zum jetzigen Planungsstand sind Untersuchungen in dieser Tiefe nicht erforderlich, allerdings wurde ein Parkrabatt von 10 % verhandelt, welcher auch auf die auf der letzten Sitzung beauftragten Windertrags- und Turbulenzgutachten Anwendung findet (was zu Einsparungen auch dort führt).
Die tatsächliche Beauftragung des Schall- und Schattenwurfgutachtens erfolgt erst bei Bedarf und in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg im BImSchG-verfahren.
Der Vergabevorschlag des IB Sing vom 05.02.2014 lag vor.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erstellung des Schall- und Schattenwurfgutachtens wird gem. Angebot vom 03.02.2015 zu einem Preis von 3.330,00 € netto an den TÜV Süd, Regensburg erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen