Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils
eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2015 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen)
und des Vorberichtes vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und informiert über die Entwicklung
der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem
Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2015erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2
VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit
754.000,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
75.000,00
€
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 541.500 € festgesetzt
und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage
wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2013 auf 4.974
Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner
auf 108,87 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1 Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner € /Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 3.591 108,87 390.938,18
€
Unterdießen 1.383 108,87 150.561,82
€
Summe 4.974 108,87 541.500,00
€
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem
Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2015 zur Zahlung
fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2016 bis 2018 wird ebenfalls
genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen