beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2015 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2015erläutert und diskutiert.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                        754.000,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                        75.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 541.500 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2013 auf 4.974 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 108,87 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage              entfällt

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

            Gemeinde        Einwohner       € /Einwohner               Verwaltungsumlage

            Fuchstal           3.591               108,87                         390.938,18 €

            Unterdießen    1.383               108,87                         150.561,82 €

            Summe            4.974               108,87                         541.500,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2015 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2016 bis 2018 wird ebenfalls genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen