Sachvortrag:
Nach Verlegung der Bushaltestelle Hohenwart auf FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall ist zur Gewährleistung der Sicherheit der beförderten Schulkinder beim Verlassen des Busses eine Sperrung der Verbindungsstraße „Nähe Hohenwart“ für den allgemeinen Verkehr (mit Ausnahme von Bussen und Anlieger frei) mittels Beschilderung nötig
StVO - Nr. 260 Verbot
für Kraftfahrzeuge
StVO – Nr. 1024-14 Busverkehr
frei
StVO - Nr. 1020-30 Anlieger frei
Beschluss:
Die Verbindungsstraße „ Nähe Hohenwart“ wird mittels verkehrsrechtlicher Anordnung mit den Zeichen Nr. 260, Nr. 1024-14 und Nr. 1020-30 für den allgemeinen Verkehr ( mit Ausnahme von Bussen und Anliegern) gesperrt. Der Bauhof wird mit der Aufstellung der Zeichen beauftragt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen