beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Nach Verlegung der Bushaltestelle Hohenwart auf FlNr. 560/7 Gemarkung Seestall ist zur Gewährleistung der Sicherheit der beförderten Schulkinder beim Verlassen des Busses eine Sperrung der Verbindungsstraße „Nähe Hohenwart“ für den allgemeinen Verkehr (mit Ausnahme von Bussen und Anlieger frei) mittels Beschilderung nötig

StVO - Nr. 260                                      Verbot für Kraftfahrzeuge                                 oben Motorrad, unten Auto, getrennt durch waagerechte Linie

StVO – Nr. 1024-14                            Busverkehr frei                                                    Bild in Originalgröße anzeigen

StVO - Nr.  1020-30                            Anlieger frei                                                          http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/46/Zusatzzeichen_1020-30.svg/120px-Zusatzzeichen_1020-30.svg.png


Beschluss:

 

Die Verbindungsstraße „ Nähe Hohenwart“ wird mittels verkehrsrechtlicher Anordnung mit den Zeichen Nr. 260, Nr. 1024-14 und Nr. 1020-30 für den allgemeinen Verkehr ( mit Ausnahme von Bussen und Anliegern) gesperrt. Der Bauhof wird mit der Aufstellung der Zeichen beauftragt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen