Entwurf

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über das Schreiben des Landratsamtes Landsberg am Lech vom 09.02.2015 wonach unter bestimmten Voraussetzungen ein Qualitätsbonus plus zum Vollzug des BayKiBiG von Seiten des Freistaates gewährt werden kann. Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist, dass die Gemeinde den kommunalen Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus gewährt und erklärt dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde erklärt sich bereit den kommunalen Förderanteil in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren und die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen