Sitzung: 17.03.2015 2015/GUd/GR/013
Entwurf
Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über das Schreiben des Landratsamtes
Landsberg am Lech vom 09.02.2015 wonach unter bestimmten Voraussetzungen ein
Qualitätsbonus plus zum Vollzug des BayKiBiG von Seiten des Freistaates gewährt
werden kann. Voraussetzung für die Bewilligung des Qualitätsbonus plus ist,
dass die Gemeinde den kommunalen
Förderanteil gleichfalls in der Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus
gewährt und erklärt dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung
eingesetzt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde erklärt sich bereit den kommunalen Förderanteil in der Höhe
des staatlichen Qualitätsbonus plus zu gewähren und die zusätzlichen Mittel zur
Qualitätsverbesserung einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen