abgelehnt

Ja: 0, Nein: 16

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Gewerbegebiet am Bahnhof“ Asch. Laut BBPL sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal ausnahmsweise zulässig (A 2 b). Es ist bereits eine Betriebsleiterwohnung im bestehenden Gebäude vorhanden. Die Anzahl der Wohnungen wird jedoch im BBPL nicht eingeschränkt.

GRZ und GFZ sowie Baufenster werden eingehalten. Die Wohnfläche ist dem Gewerbebetrieb untergeordnet. Der Bürgermeister informiert über den bisher genehmigten Bestand.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    16         Stimmen (der Antrag ist somit abgelehnt)