beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister und Kämmerer Schmid informieren über den vorliegenden Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die entsprechenden Anlagen. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts wurden in einer Finanzausschusssitzung vorab besprochen. Anstehende Fragen werden beantwortet. Der Haushalt wurde vom FA einstimmig wie vorliegt vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  5.548.900,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                  5.057.300,00 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                                                      2.000.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                           290 v.H.

   b) für die Grundstücke (B)                                                                                      280 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                        350 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

                                                                                     700.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen