beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb  bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Brennauer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2014 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2014 genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen