Sachvortrag:
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Brennauer übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2014 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2014 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen