beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Die Unterschrift des direkt betroffenen Nachbarn (Ost) liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen