beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 25. Sitzung vom 09.04.2015 und der 27. Sitzung vom 23.04.2015 TOP I.1 informiert der Bürgermeister über die vorliegende Erklärung der Betreiber Herr Schießl und Herr Weisensee vom 23.04.2015 zur Übernahme der Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung, den Bebauungsplan und den Verwaltungsaufwand sowie über das Gespräch vom 22.04.2015 mit den Betreibern.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Fuchstal in der Fassung vom 15.01.2001 (wirksam am 02.04.2003) wird für das Gelände der Kiesgrube von Herrn Schießl nördlich der Firma Hirschvogel, die im südöstlichen Bereich bereits verfüllt wurde, sowie für das östlich, das westlich und die beiden nördlich angrenzenden Grundstücke wie folgt geändert:

 

Für das Gelände der Kiesgrube nördlich der Firma Hirschvogel, das die Grundstücke mit den FlNrn. 388 und 389 jeweils Gemarkung Leeder umfasst, sowie für das östlich angrenzende Grundstück mit der FlNr. 384/1 Gemarkung Leeder, das westlich angrenzende Grundstück mit der FlNr. 387/1 Gemarkung Leeder und die beiden nördlich angrenzenden Grundstücke mit den FlNrn. 390/1 und 391/2 jeweils Gemarkung Leeder, das wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 392 Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 391/3 und 387 jeweils Gemarkung Leeder

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 386, 387 und 384/2 (Feldweg) jeweils Gemarkung Leeder

 

im Osten                      Gemeindegebiet Denklingen

 

wird die bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ und im südöstlichen Bereich als „Fläche für Abgrabung“ dargestellt Fläche als „Sonderbaufläche Freiflächenphotovoltaik (S)“ dargestellt (§ 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO)..

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        15     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Bureau für Architektur Johann Müller-Hahl, Kreuthoferstr. 14a, 86899 Landsberg am Lech/Reisch erteilt. Die entstehenden Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen Verwaltungskosten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können (insbesondere für die technische Abwicklung des Bauleitplanverfahrens) sind von den Betreibern zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen